Kosten

Wenn Sie einen Anwalt brauchen, möchten Sie wissen, welche Kosten Sie erwarten. Scheuen Sie sich nicht, danach zu fragen.

Ich informiere Sie über die voraussichtlich entstehenden Kosten. Sie entscheiden dann, in welchem Umfang Sie mich beauftragen wollen.

Grundsätzlich berechne ich mein Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), es sei denn, wir haben eine Vergütungsvereinbarung getroffen.

Besteht für Ihre Angelegenheit Kostenschutz durch eine Rechtsschutzversicherung, trägt diese die Gerichts- und Anwaltskosten. Haben Sie eine Selbstbeteiligung mit der Versicherung vereinbart, dann müssen Sie bis zu diesem Betrag die entstehenden Kosten selbst tragen.

Sind Sie nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage, die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens selbst zu tragen, kann Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt werden.

Im Wohnraummietrecht biete ich Ihnen eine Erstberatung zu folgenden Konditionen an:

bis 60 Minuten Beratungsgespräch ab 119,00 €

Denken Sie daran: Die vorbeugende Beratung kann Ihnen in vielen Fällen helfen, zukünftige Kosten zu vermeiden.

Vereinbaren Sie gerne einen Besprechungstermin unter 030/66 00 62 40.